Handelt es sich um Liebhaberei?
vom 9.11.2023
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Abgesehen von den Vorschriften der Stadt zur Nutzung eines Objektes, die wir separat klären werden, stellt sich uns die Frage, wie sich das steuerlich darstellt.