Gibt es gewisse Regeln oder Voraussetzungen wie ein Staat ein völkerrechtliches Abkommen schließen darf, innerstaatlich ist der Vertrag unter Grundlage des Ermächtigungsgesetz im Jahre 56 vom BVerfG bereits akzeptiert worden, wie sieht dies int. anhand von völkerrechtlichen Regeln aus, kurzum, wer ist berechtigt mit anderen Staaten wirksam einen völkerrechtlichen Vetrag abzuschließen ? ... Zweite Frage: Wäre das Reichskonkordat durch die jetzige Regierung kündbar, etwa weil die damaligen Gegebenheiten weggefallen sind, oder wäre das grundsätzlich unmöglich einen völkerrechtlichen Vertrag zu kündigen Man kann einen Vertrag kündigen, wenn sich zb der Vatikan vertragswidrig verhält, kennen sie einen derartigen Verstoß den der Vatikan begangen hat, und wo das Recht der Kündigung besteht ?