In meinen AGB''''''''''''''''s schliesse ich jedoch die Gewährleistung gegenüber gewerblichen Käufer aus Hier ein Ausschnitt davon: „5.2 Gewährleistung gegenüber Unternehmern 5.2.1 Ist der Kauf für Verkäufer und den Käufer ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und dem Verkäufer erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. ... Diese Vejährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche. 5.3 Sachmängelhaftungsansprüche gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen(gegenüber Verbraucher oder Unternehmer), wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass: a) die vom Verkäufer gelieferte Ware von Anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde b) die Ware unsachgemäß montiert oder betrieben wurde c) Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind d) natürlicher Verschleiß der Ware vorliegt (insbesondere Dichtungen) f) die in das vom Hersteller nicht vorgesehene Fahrzeug verbaut werden (eigenmächtige Fahrzeug- oder Motorenumbauten). e) Sie nicht den fachgerechten Einbau unter Beachtung der Einbauvorschriften und Wartungsintervalle und, wenn erforderlich, die Verwendung der vorgeschiebenen Betriebsmittel nachweisen können. ... Airbags, Gurtstraffer, Lenkräder, Bremsenteile usw. müssen in einer berechtigten Fachwerkstatt eingebaut werden. „ Meine Frage ist nun: Ist dieser Anspruch gerechtfertigt?