1.Miete nicht gezahlt.
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, am 20.Dezember 2015 habe ich mit einem Mieter einen Mietvertrag abgeschlossen.Am 01.12.2015 hat er sich die Wohnung zum ersten Mal angesehen. Da er gern am 01.01.2016 schon einziehen wollte, gilt der Vertrag ab 01.01.2016. Nach meiner Unterschrift auf dem Vertrag, legte er mir einen Fragebogen vom Jobcenter vor, mit der Bitte den auszufüllen, ich habe dass getan.