Hallo werter Anwalt, als Vorabinformationen: 32 Jahre, Student, 12.Fachsemster, freiwillig (pflicht-) kranken-/pflegeversichert, kein Recht auf BaföG mehr als Nachtportier in 4-Sterne-Hotel seit über 2 Jahren als Werkstudent aber ohne (!) Vertrag eingestellt, mit Lohnsteuerkarte 1 in NRW Ca. die Hälfte der Fragen sind mit ja/nein zu beantworten, 3-4 benötigen kurze Tips, wenigen übrigen evtl. ein paar Zeilen dazu. Als Einsatz setze ich hier den Betrag, der mir netto bei einer 12,5-stündigen Nachtschicht bleibt, von dem aber noch anteilig Studien-und Rückmeldegebühren, Praxisgebühren und max. 2% zumutbarer Eigenanteil vom Brutto aufzusparen wären: 58,44 Euro. 0.)