elementarschadenversicherung
vom 13.5.2015
35 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jenny Weber / Berlin
Hallo, wir wohnen als mieter in einem 8-familiehaus,4 wohnungen im erdgeschoß(auch unsere), dabei sind 2 räume im souterrain (Schlafzimmer).zum glück ist noch nichts passiert, allerdings kam im letzten Jahr das Hochwasser ziemlich nahe.,wir wolllten eine Elementarschadenversicherung abschließen,diese wurde von der Versicherung zurückgestellt bis wir den Nachweis von Rückstauklappen erbracht hätten.Unser Vermieter(Eigentümer) hat den Punkt auf die Tagesordnung der EV gebracht,diese hat den Punkt aus Kostengründen abgelehnt.Somit hat die versicherung den Abschluß verweigert. Frage.Falls es zum Schaden käme,wer ist haftbar?