Betriebsübergang Gewohnheitsrecht Firmenwagen sowie Steuerrechtliche Frage dazu
vom 19.4.2024
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Gregor Steenberg, LL.M. / Pforzheim
Hallo, Ich befinde mich in einem Betriebsübergang nach Paragraf 316a nach einer Insolvenz meines alten AG. Bei meinem alter Arbeitgeber hatte ich 18 Monate lang einen Firmenwagen welchen ich zu 1% versteuert habe und es immer noch mache, tatsächlich war der Firmenwagen eine nette Geste an mich, sicher auch zur Mitarbeiterbindung, beruflich habe ich diesen Wagen unter 1% genutzt, also zu 99% Privat. Mir ist bewusst dass ich ihn aber zu mehr als 50% beruflich hätte nutzen müssen um ihn überhaupt mit der 1% Regelung zu versteuern.