in einem Beteiligungsvertrag (siehe unten) habe ich mit § 4 zu regeln versucht, dass die Haftung (von Forderungen, offene Posten, Schulden beim Finanzamt usw.) die vor dem 10.02.2006 entstanden sind, nicht von mir zu vertreten sind und auch nicht von mir zu begleichen sind. Nach meinem Verständnis sind diese vor dem 10.02.2006 liegenden Geschäftsaktivitäten ausschließlich von Herrn A abzuwickeln. Auszug aus dem Beteiligungsvertrag: Beteiligungsvertrag zwischen A, Geschäftsführer und Inhaber der Firnen K + L und S, Straße Nr., PLZ Ort ; HRA XYZ und B , Straße Nr., PLZ Ort . § 1 Ort der Geschäftstätigkeit Fa.