Hauptvermieter fordert Untermietverträge. Aufgrund von Datenschutz zulässig?
vom 13.5.2019
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Nicolas Reiser, LL.M., MLE / Hannover
In dem Mietvertrag ist die Nutzung als Wohngemeinschaft bzw die Untervermietung an Dritte geregelt.