Arbeitsrecht/Sozialrecht?
vom 2.3.2015
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Laut sein Arbeitsvertrag hätte er jede Nebenbeschäftigung seiner AG melden müssen, was er aus gewissen Gründen aber nicht getan hat. ... Nach 14 Tagen (gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit) wird er ordentlich gekündigt und damit arbeitslos.