Wohnraumnutzung nach § 13 BauNVO in Verbindung mit § 8 BauNVO
vom 11.2.2012
85 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
Frage: 1.Muß die Baubehörde nach § 13 BauNVO der Nutzungsänderung eines nach § 8 Abs. 3 Ziffer 1 BauNVO genehmigten Wohnhauses in Verbindung mit einer unter 50%tigen freiberuflichen Nutzung der Wohnfläche zustimmen? ... 3.Ist die Formulierung nach § 13 BauNVO „ist zulässig" eine „Kann-Zustimmung- aber Muss-nicht-Zustimmung- Auslegungsmöglichkeit" der Baubehörde. 4.Hat ein Widerspruch nach einem ablehnenden Nutzungsänderungsantrag auf der Grundlage des § 13 BauNVO ausreichende Erfolgsaussichten, gibt es in diesem Zusammenhang frühere Rechtsentscheidungen?