Sehr geehrte/r Herr Rechtsanwalt / Frau Rechtsanwältin, hier zunächst die Fakten: -Der 17 jährige Sohn besucht derzeit die 11. Klasse des Gymnasiums und wohnt im Haushalt der KM und des Stiefvaters -KM und Stiefvater haben zusammen zwei weitere Kinder (4 und 6 Jahre alt) -KM ist Versicherungskauffrau mit einer IT-Zusatzqualifikation, wegen der großen Entfernung zur nächsten Großstadt (gesamt 3 Stunden Fahrtzeit täglich) und der kurzen Kindergarten-/Hortzeiten (8-12 Uhr) findet sie derzeit keine adäquate Beschäftigung als Angestellte -KV zahlt derzeit 384 Euro Kindesunterhalt (Titel), Ehefrau des KV hat eigenes Einkommen, keine weiteren Kinder vorhanden -das Jugendamt hatte den KV bisher verpflichtet, die freiwillige Krankenversicherung (120 Euro) zusätzlich zum Unterhalt zu zahlen (KV PKV, Stiefvater GKV, KM familienversichert bei ihrem Ehemann, daher keine Familienversicherung des Sohnes möglich) -Hier die Einkommensverhältnisse: Kindsvater: 2500 Euro (bereinigtes Netto als Selbständiger) Kindsmutter: derzeit 0 Euro Stiefvater: 2700 Euro (Netto als Angestellter) Nun wird der Sohn 18 Jahre alt (Barunterhaltspflicht beginnt): 1. ... Nach dem Zivildienst will der Sohn studieren.