Danach lief zwar der Motor, jedoch fuhr der Wagen keinen Meter, vor und zurück, da sich die Gänge nicht mehr einlegen ließen.Wieder Anruf beim Händler, dieser befindet sich jedoch im Urlaub im Ausland und ist erst wieder in 14 tagen vor Ort.Ich forderte von diesem telefonisch das Geld zurück.Da ich jedoch dringend den Wagen für den Arbeitsweg benötige und der Händler sich nicht bereit erklärt mir einen Mietwagen zu bezahlen, wollte ich mein Geld wiederhaben. Daraufhin erkärte er mir, dass er den Wagen am Montag abholen lassen will und wieder in eine (Hinterhof)werkstatt bringen lassen will.Und wenn dann nichts zu machen ist, er uns das Geld zurückgeben würde, wenn er wieder vor Ort ist.Meine Fragen lauten daher A) Haben wir ein Recht den Kaufpreis zurück zu erhalten ?