Entschädigug für verschwiegene Grundstücksmängel
Bei Abschluss des Kaufvertrags fragte ich den Notar, ob das eingetragene Wegerecht bedeuten würde, dass ich den Weg in einem bestimmten Zustand herstellen oder erhalten müsse. ... Hier meine erste Frage: Begründet dieses Verschweigen, trotz meiner expliziten Frage bei Vertragsabschluss, einen Schadensersatz durch die Verkäufer und wenn ja, in welcher Höhe? ... Als ich davon erfuhr, teilte mir der Notar aufgrund meiner Nachfrage mit, dass er nicht verpflichtet sei, sich über die Lage des Grundstücks, das Gegenstand des Kaufvertrags sei zu informieren.