Guten Tag!
Auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Auch beim Kauf eines Tieres gelten die allgemeinen Regelungen der §§ 433 ff BGB
über den Kaufvertrag.
Auch wenn Sie das Pferd von einem Profi-Reiter erworben haben, gehe ich davon aus, dass hier ein Privat-Kauf vorliegt. Der Verkäufer also nicht gewerbsmäßig mit Pferden
handelt.
Das Gesetz sieht auch bei solchen Privat-Käufen Gewährleistungsrechte für den Käufer vor. Diese können jedoch ausgeschlossen werden. Es kommt deshalb entscheidend darauf an, was Sie mit dem Verkäufer bei Vertragsschluss vereinbart haben.
An ausdrückliche Zusicherungen ist der Verkäufer gebunden. Da Sie keinen schriftlichen Vertrag haben, werden Sie ( ohne Zeugen für etwaige Vereinbarungen ) diese kaum beweisen können.
Wurde das Pferd "wie gesehen" gekauft, ist davon auszugehen, dass alle Mängel, die Sie in Rahmen der Ankaufuntersuchung hätten erkennen können, nicht mehr geltend gemacht werden können. Auch wenn ein Ausschluss jeder Gewährleistung erfolgt ist, haben Sie dann keine Rechte diesbezüglich mehr. Einen Ausschluss müsste jedoch der Verkäufer notfalls beweisen.
Hinzu kommt, dass Sie beim Privat-Kauf beweisen müssen, dass die Erkrankung des Pferdes, also der Mangel, bereits bei Übergabe des Pferdes vorlag. Dies kann nur ein Sachverständiger entscheiden.
Falls Gewährleistung besteht, können Sie den Kaufpreis mindern
oder vom Vertrag zurücktreten ( und ggfs. Schadensersatz geltend machen ).
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Ziegler
Rechtsanwältin, Witten
Diese Antwort ist vom 19.07.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Bei dem Kauf des Pferdes war ein Vermittler zwischengeschaltet.
Dieser hatte das Pferd im Internet auf seiner eigenen Homepage (nur Pferdeverkäufe)angeboten. Bei diesem Vermittler habe ich das Pferd probegeritten. Der Kauf wurde auch über diesen Vermittler abgewickelt. Den eigentlichen Besitzer des Pferdes habe ich nie kennengelernt. Ist dann nicht vielleicht sogar der Vermittler als Verkäufer anzusehen?
Ein "Vermittler" kann in verschiedenen Funktionen zwischen gestaltet werden. Möglicherweise ist er als Vertreter des Pferdebesitzers aufgetreten. Vielleicht agierte er aber auch auf eigene Rechnung und war damit selbst Verkäufer. Leider kann ich dies ohne genaue Kenntnis sämtlicher Umstände des Vertragsschlusses nicht abschließend beurteilen. Da Sie keinen schriftlichen Vertrag haben, muss der gesamte Sachverhalt des Kaufes ausgelegt werden. Hierbei kann Ihnen ein Rechtsanwalt vor Ort sicherlich helfen.