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1.911 Ergebnisse für kündigung schadensersatz

Muss Juweliergeschäft aufgeben wegen Neubau eines Einkaufszentrums
vom 4.10.2010 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: Ich bin seit Oktober 2003 Mieter eines ca. 40qm großen Ladenlokals in einer kleinen Einkaufspassage (im Zentrum einer Großstadt). Nun wird demnächst diese Einkaufspassage abgerissen werden, weil in der Innenstadt ein neues Einkaufszentrum entstehen soll. Ich habe demnächst ein Gespräch mit meinem Vermieter und dem Verantwortlichen des zukünftigen Betreibers dieses Einkaufszentrums.
Fristlose Kündigung wegen erheblichem Schimmelbefalls
vom 20.10.2004 20 € Historischer Preis
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Hallo.Ich habe eine fristlose Kündigung wegen erheblichem Schimmelbefalls und Gesundheitsgefährdung schriftlich ausgesprochen.Es handelt sich um ein angemietetes Lager mit einem Mietvertrag über 5 Jahre,der noch ca.3 Jahre laufen würde,zwecks Unterbringung empfindlicher Gegenstände,der Fall ist also von gewerblicher Natur.Der ganze untere Bereich des Erdgeschosses ist von erheblichem Schimmel und Schwamm befallen.Es ist ein älteres Haus und die Feuchtigkeit kommt durch die Wände und den Untergrund.Es bestehen auch in keinster Weise ausreichende Lüftungsmöglichkeiten.Selbst einige Schlüssel zum Öffnen von einer Fensterluke und einer Tür wurden mir auf Anfrage 1 Jahr lang nicht ausgehändigt.Meine Artikel und Gegenstände habe ich bereits ausgelagert.Es ist mir natürlich auch ein Schaden in größerem Umfang entstanden.Die dumme Antwort des Vermieters lautete:Sie hätten sich ja auch mal eher melden können,obwohl dies natürlich auch per Telefon bereits geschah,aber niemand sich für den Fall so richtig interessierte.Außerdem muß ich noch dazu sagen,daß die Heizkörper völlig veraltet und soweit betriebsunfähig sind(Nachtspeicheröfen)was dem Vermieter auch schon seit dem letzten Frühjahr bekannt war.Jetzt möchte er auf einmal mit der üblichen Do it yourself und Löcherpflickerei Methode anfangen.Ich habe mir mal einen Kostenvoranschlag eingeholt für Sanierungsmaßnahmen und Heizkörper und kein normaler Mensch würde sich bei der Rentabilität dieses Hauses noch darauf einlassen.Jetzt soll ich auch noch ein ärztliches Gutachten vorlegen,was mir eine Schimmelpilzallergie nachweist.Ich habe aber keine Lust mir meine neue private Krankenversicherung dadurch noch in astronomische Höhen steuern zu lassen.Kunden konnte man in diese Behausung überhaupt nicht mehr hereinbitten,da nach ca.5 Minuten Aufenthalt die ganze Kleidung gestunken hat.Die Forderung des Vermieters lautet: Nach Bereitstellung eines ärztlichen Atestes zwecks Schimmelpilzallergie könnte ich mit 3Monatsfrist kündigen,also zum 30.Januar 2005 und soll noch die Mieten für September und Oktober 2004 zwecks unberechtigter fristloser Kündigung nachzahlen.Wenn ich am Mietvertrag festhalten möchte,soll ich ihn schriftlich dazu auffordern die 180m² Lagerfläche zu sanieren.Die Schlüssel des Objektes befinden sich noch in meinem Besitz.Fotos sind natürlich gemacht und genug Zeugen gibt es auch.Meine Fragen wären jetzt: Soll ich nach der fristlosen Kündigung nun auch sofort die Schlüssel abgeben,da ja dann von Vermieterseite erstmal provosorisch versucht werden wird die schlimmsten Mängel zu verbergen.Oder ist der Fall für mich jetzt eh nach der fristlosten Kündigung erledigt und ich warte auf die schriftliche Aufforderung zwecks Zahlung der Miete und Klageandrohung??? Ich möchte nur noch meine Ruhe haben,obwohl ich sicherlich auch noch einen höheren Geldbetrag zwecks Schadensersatz einklagen könnte,aber das dürfte dann ein langwieriger Weg mit Gutachten,Gegengutachten,Gerichten,Zeugenaussagen u.s.w. werden und dafür habe ich keine Nerven und keine Zeit mehr.Habe ich mich mit der fristlosen Kündigung richtig verhalten und soll ich nun auch noch die Schlüssel abgeben und dann eventuell in aller Ruhe auf Androhung einer Klage warten??
Glasfaservertrag außerordentliche Kündigung
vom 29.9.2025 für 49 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Vor ein paar Tagen kam dann ein Schreiben mit Androhung einer außerordentlichen Kündigung, wegen angeblicher fehlender Mitwirkung. ... Ansonsten drohe mir die außerordentliche Kündigung. Außerdem soll ich laut AGB des Anbieters 50% der anfalllenden Gebühren aus der Mindestvertragslaufzeit als Schadensersatz für das entgangene Geschäft bezahlen.
Vorzeitige Kündigung eines Mietvertrages bis 30.11.2025 durch Mieter
vom 5.9.2024 für 65 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Eine ordentliche Kündigung vom Mietvertrag ist in diesem Zeitraum ausgeschlossen.‘ Nach 24 Monaten erfolgt eine Zusammenkunft zwischen Vermieter/Mieter mit der dann möglichen unbefristeten Verlängerung. Ich habe heute morgen (gestern um 18:00h war noch nichts da) die Kündigung zum 30.11.2024, also 1 Jahr früher als der Vertrag aussagt, in meinem Briefkasten eingeworfen gefunden. ... Ebenso wäre es für mich wichtig, ob ich, auch wenn ich die Wohnung per 01.12.2024 neu vermiete, ihm gegenüber Schadensersatz, z.B. wg.
Pachtvertrag Kündigungsfrist
vom 30.7.2010 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Habe mit Übergabe am 5.7.2010 (Montag) eine schriftliche "vorsorgliche und hilfsweise" fristlose Kündigung des Grundstückpachtverhältnisses ausgesprochen. ... Am 29.07.2010 erfolgte ein schriftlicher Widerspruch vom Pächter, mit dem Hinweis, dass die Gründe für eine fristlose Kündigung nicht genannt wurden und nach § 584 BGB die Zustellung erst am 4 Werktag erfolgte, "er nun davon ausgeht, dass der Pachtvertrag fristgerecht zum 31.12.2011 gekündigt ist".
Schadenersatz durch Rufschädigung
vom 27.2.2006 70 € Historischer Preis
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Guten Tag, ich besitze seid 2 Jahren eine kleine Einzelhandelsfirma im textilen Bereich. Vor 1 Jahr habe ich mir dazu ein kleines Geschäft angemietet. Im Sommer vergangenen Jahres wurde durch einen Wasserschaden ein hoher Schaden verursacht der seitens des Vermieters nicht bezahlt wurde.
Fristlose Kündigung wegen starken Schimmelbefalls?
vom 19.12.2009 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Meine Frage ist nun, ob diese Umstände eine fristlose Kündigung rechtfertigen oder einen Rücktritt ermöglichen, bzw. ob dazu bspw. eine Untersuchung durch das Gesundheitsamt oder einen vergleichbaren Sachverständigen erforderlich ist und ob es Komplikationen geben kann, da meine eigenen Arbeiten bereits vor der Schlüsselübergabe stattgefunden haben (Etwa Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, ..., da ich faktisch noch nicht Mieter der Wohnung bin).