Mieterhöhung bei teils nicht behebbaren Mängeln
vom 22.4.2017
75 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Es scheint ein Problem der Bauweise des Hauses zu sein (1983-keine Wärmedämmung). ... Seit Einzug in die Wohnung 2008 fand keine Mieterhöhung statt, jetzt im Zuge des Verkaufs, welcher sich sehr schwierig gestaltet, habe ich eine Mieterhöhung von 15% der Nettomiete erhalten, mit der Begründung, Anpassung an den Mietspiegel, die ich bei den oben beschriebenen, teilweise nicht behebbaren, immer wiederkehrenden Mängel, nicht bereit bin zu zahlen. ... Für den jetzigen Verkauf wurden die sichtbaren Schimmelflecken nach Auftrag des Vermieters, von einem Handwerker mit herkömmlichem Spray aus dem Baumarkt beseitigt/vertuscht und mit Deckfarbe übermalt.