Kauf eines Waldes - Vorkaufsrecht der Gemeinde
vom 5.8.2021
für 80 €
Laut Waldgesetz für Baden-Württemberg §25 hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht. Im Gesetzestext heisst es: (2) Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn der Kauf der Verbesserung der Waldstruktur oder der Sicherung der Schutz- oder Erholungsfunktionen des Waldes dient. ... Meine Frage lautet: Reicht unsere Kostellation/ unser landwirtschaftlicher Betrieb aus um das Vorkaufsrecht zu brechen, oder, falls nicht,welche Voraussetzungen müssen wir erfüllen, um das zukünftig erreichen?