Hierfür hat sich die Stadt im Grundbuch nachrangig ein Vorkaufsrecht eintragen lassen und in einer Verwendugnsbestätigung des Kreditgebers für den Hauskauf (vorrangig im Grundbuch eingetragen) den folgenden Passus aufgenommen: „Wir bestätigen weiter, dass uns bekannt ist, dass das Grundpfandrecht nur einmal valutiert werden darf. Des Weiteren sind Abtretungen dieser Grundschuld oder von Teilbeträgen hieraus nur bis zur Höhe der zum Zeitpunkt der Abtretung bestehenden Restvaluta der Grundschuld und nur mit vorheriger Zustimmung der Stadt XXX zulässig" Da der diesbezügliche Kredit nach Ablauf der Kreditzeit noch eine respektable Restschuld aufweist, würde ich Sie hiermit gerne fragen ob durch diesen Passus ausgeschlossen ist, dass man - zumindest bei der gleichen Bank - eine Anschlussfinanzierung für den Restbetrag abschließt, welche durch das bestehende Grundpfandrecht abgesichert ist?