Drei Personen erben das einzige Vermögen, ein Grundstück. Daneben bestehen noch Bestattungskosten des Erblassers. ... Ein Erbe soll vom künftigen Alleineigentümer sofort abgefunden werden (1/3), der andere ist Harz IV-Empfänger und soll einen Selbstbehalt auf ein Sparkonto und den Rest in monatlichen Raten, gezahlt vom künftigen Grundstückseigentümer bzw. seinen Nachkommen, in eine Lebensversicherung mit Verrentung erhalten.