Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst einmal ist zu sagen, dass es wohl bei der Entscheidung bleiben wird, dass Sie das Erbe ausgeschlagen haben, da nach der Rechtsprechung lediglich Drohungen als Anfechtungsrecht gelten, nicht aber der wirtschaftliche Druck die gesamten Kosten tragen zu müssen.
Hinsichtlich der Gegenstände verhält es sich allerdings auch so, dass Sie als Erbausschlagende keinerlei Anrecht mehr auf das Erbe haben, auch nicht auf einzelne Gegenstände.
Hier müsste dann der Staat als Erbe (letzter Erbe ist immer der Staat) die Vermögenswerte lokalisieren und entsprechend verwerten. Hier könnten Sie dies den Behörden auch mitteilen, allerdings wird Ihnen dies nicht dabei helfen, etwaige Gegenstände zu bekommen.
Wenn Sie das Erbe ausschlagen, müssen Sie im Übrigen auch gar keine Kosten tragen, auch nicht 50%, sodass Sie auch keine Gegenstände verkaufen müssten, um diese Kosten zu decken. Dies ist dann allein Aufgabe des Staates als letzten Erben.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt