Arbeitsvertrag - Nachweisgesetz
vom 14.1.2006
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Ich habe gleichzeitig mit meinem Arbeitsvertrag (gleichgestellt dem öffentlichen Dienst) vor 3 Jahren eine "Niederschrift nach dem Nachweisgesetz" unterschrieben, darin sind Arbeitsort und Tätigkeit (Funktion) festgehalten. ... Sie wurde am gleichen Tag unterschrieben, im (Form)Vertrag findet sich jedoch kein Hinweis darauf. Im Vertrag sind jedoch auch weder Arbeitsort, noch Funktion erwähnt.