Kettenmietvertrag - Sonderkündigungsrecht?
vom 22.8.2009
20 €
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. - Für den Fall der ordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 3 Kalendermonate, wenn seit Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind 6 Kalendermonate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind 9 Kalendermonate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind 12 Kalendermonate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind - Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen.