Tauschbörsenangebot nicht gemacht - was tun?
vom 14.6.2013
58 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
sehr geehrte damen und herren ich habe heute 14.6.13 ein schreiben bekommen und eine abmahnung ueber 956 euro fuer das anbieten eines filmes im internet. die dauer des angebotes auf einer tauschboerse war am 24.5. von 16:18:13 uhr bis 16:19:57 uhr. ich habe den film aber nicht angeboten. ich habe nur mal versucht wie dieses seite funktioniert. denn man kann einen film in 1 min und 44 sek nicht runterladen. auch hat meine schwester den film bei amazon bestellt und ich wusste das. ich habe die tauschboerse nutzen wollten, habe aber bei sehr langsamen download geschwindigkeiten abgebrochen. aber speziell diesen film habe ich nicht runtergeladen und schon gar nicht angeboten. vielen dank