ich bin Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus.Bei zwei Parteien mussten Dachgeschossfenster ausgewechselt werden da undicht. Von der Hausverwaltung wurde eine Firma beauftragt, die in beiden Wohnungen die Fenster austauschte.Selbstverständlich gingen die Kosten auf die gesamte Hausgemeinschaft da Gemeinschaftseigentum.Es stellte sich nun heraus, dass die Arbeiten nicht sachgerecht ausgeführt worden waren. Die Firma wurde mehrmals gemahnt zwecks Nachbesserung aber es geschah vorerst nichts.Daraufhin wurde ein Gutachter eingeschaltet, der feststellte, die Fenster müssten ausgetauscht werden, da eine Reparatur sicherlich mehr kosten würde.Damit wurde die Fensterbaufirma konfrontiert. jetzt schrieb aber deren Anwalt ein Schreiben an den Anwalt der Hausgemeinschaft,dass man dies ablehne,man wolle aber nochmals einen Versuch der Nachbesserung machen.Dies geschah aber nun nur noch bei einer Partei und es hat geklappt.