Gewährleistun bei ebaykauf - defekte Ware
vom 16.10.2004
10 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Nach meinem Rechtsgefühl nicht korrekt, denn wenn die Ware i.O. gewesen wäre, wären diese Kosten (unfreie Rücksendung) nicht entstanden... und den Kosten-Aufwand hat ja er zu vertreten, da er defekte Ware verschickte und erst nach Drohung mit Anwalt überhaupt die Gewährleistungspflicht akzeptierte. meine Frage: DARF er bei Wandlung (defekte Ware gegen Geld) die Versandkosten abziehen?