Rückerstattung von Fortbildungskosten inkl. Beiträgen zur Sozialversicherung
vom 10.9.2016
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Ich habe mich für 30 Monate verpflichtet und der Anteil der zurückzuzahlenden Summe vermindert sich je Monat um 1/30 Folgende Fragen stellen sich mir: -Ist es überhaupt rechtens, dass die Beiträge zur Sozialversicherung zurückgefordert werden?