neuwagen kauf
vom 6.7.2006
20 €
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(mit 10-12% wären wir evtl einverstanden.) meine frage ist nun ob der vw händler nicht aufgrund des bereits geschlossenen kaufvertrages an das angebot gebunden ist,und dass es zu seinen obliegenheiten gehört einen solchen sachverhalt vor abgabe eines verbindlichen angebots zu prüfen.ist dies ferner durchsetzbar?