Werkvertrag außerordentliche Kündigung wegen arglistiger Täuschung
vom 9.8.2011
60 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe im Dezember 2010 einen Werkvertrag mit Zahlungsplan mit einem Bauträger abgeschlossen, da der Verkäufer auf einen Abschluß für die Preise des Jahres 2010 drängte, mit der Begründung, daß im Jahr 2011 die Preise, auf Grund von Rohstoffpreiserhöhungen um 5% steigen werden. Bei dem Gespräch waren der Ehepartner und Vater anwesend. In diesem Jahr haben wir festgestellt, dass die Preise für unser Haus in der Grundversion zwar um 5% gestiegen sind, aber ich durch diese Mehrzahlungen eine höhere Ausstattung erhalte (bessere KfW Ausgestaltung und Heizungssysteme).