Sehr geehrter Ratgeber, meine Frage bezieht sich auf die Rechtmäßigkeit/Voraussetzungen des Eintrags einer Zwangssicherungshypothek durch einen Vermesser unter u.g. ... Mit dem Vollstreckungsbeamten Herrn XX wird eine Ratenzahlung vereinbart (mündlich), die Raten werden alle drei Monate an den Vermesser weitergeleitet, so daß wir laut Herrn XX innerhalb dreier Monate die Summe für drei Monate zahlen können und nicht jeden Monat eine Rate zahlen müssen. 5.Anwalt wird unsererseits wg. der falschen Beurteilung der Verjährung verklagt (dafür haben wir einen Anwalt beauftragt). 6.Sicherheitshalber vereinbare ich schriftlich (weil mit dem Amt nur mdl.) eine Ratenzahlung mit dem Vermesser, in der steht, daß er bei störungsfreier Ratenzahlung nicht vollstrecken wird, um wenigsten eine gewisse Rechtssicherheit bzgl. ... Als der Vermesser hört, daß wir den Anwalt, der die Verjährung für richtig hielt, verklagen , meint er, er biete uns sofort die Wiedereinsetzung an, allerdings hätte er da ein Gerichtsurteil in einem ähnlichen Fall.