Aussereheliche Gemeinschaft / § 21 EstG Fremdvermietung
vom 21.7.2010
100 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Ab 2007 habe ich zusammen mit Frau X das EG + 1.OG zusammen genutzt. 2002 wurde ein gemeinsames Kind geboren, wobei wir noch getrennt gelebt haben (Durch 1 Stockwerk getrennt). 2007 wurde ein zweites gemeinsames Kind geboren und ab diesem Zeitpunkt wurde tatsächlich das EG und 1.OG zusammen genutzt (=Selbstnutzung mit Frau X ab 2007) Es geht um die Anerkennung der Werbungskosten zu 100 % während dem Vermietungszeitraum 1999 - 2007, da das Finanzamt eventuell das Mietverhältnis nicht anerkennen könnte, wg. eheähnlicher Lebensgemeinschaft.