Zurückzahlung betrieblich geforderter Ausbildung
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Nach erfolgreichem Abschluss der Aus-, Fort- und Weiterbildung besteht kein Anspruch auf eine Vergütungserhöhung oder/ und andere Eingruppierung entsprechend EGP lt. ... Durch das schlechte Arbeitsverhältnis, was mich nachweisbar krank macht, ist es mir nicht möglich, bis 2015 in dieser Firma zu bleiben…..