Falls meine Mieter fragen, ob Sie auch nach Ende des Mietverhältnisses 2 bis 4 Wochen Renovierzeit eingeräumt bekommen können, um die Wände zu streichen, würde ich dies erlauben (ohne für diese Zeit Miete zu verlangen), aber wie muss ich dies formulieren, sodass mir kein möglicher Nachteil daraus entsteht.