probleme bei rückabwicklung
vom 9.3.2005
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
hallo der sachverhalt: im august 2004 habe ich jemanden eine gebrauchte software(wert 350€) über ein onlineauktionshaus privat verkauft. nach kurzer zeit meldete sich der käufer bei mir wegen einem sachmangel. eine von mir zugesicherte eigenschaft(internetaktivierung möglich) wäre nicht vorhanden. ich habe erst versucht dem käufer zu helfen das problem zu lösen, es hat sich dann herausgestellt das der käufer entweder nicht in der lage war oder aber nicht gewillt war das problem zu lösen. ich habe dann dem käufer angeboten einen preisnachlass zu gewähren da die software, nach kurzer telefonischen aktivierung, ohne probleme funktioniert. einen preisnachlass wollte er nicht. so habe ich zugestimmt das wir den kauf rückkgängig machen. der käufer hat nach meiner zustimmung auch über einen anwalt die forderung nach einem kaufrücktritt zukommen lassen. ich habe dem käufer gesagt er soll die software zurückschicken und er bekommt umgehend sein geld zurück. aus einem mir nicht ersichtlichen grund wollte der käufer aber erst sein geld haben um mir dann die ware zurückzugeben. ich habe ihm dann gesagt das kämme für mich nicht in frage. daraufhin bot der käufer mir an, die software per nachnahme zurückzuschicken oder über einen treuhänder(seinem anwalt) die rückgabe abzuwickeln. dieses lehnte ich ab, mit der erneuten aufforderung mir die ware zurückzuschicken. auch wieder mit der zusage das geld umgehend zurückzuüberweisen. das hat er nicht getan. dann passierte bis letzte woche nichts, sodas ich davon ausging das der käufer die sache nicht weiter interessierte. letzte woche bekomme ich vom käufer(über anwalt) einen mahnbescheid zugestellt. hier wird die kaufsumme, eine anwaltsgebühr sowie eine bearbeitungsgebühr von mir gefordert. desweiteren steht dort das der antragssteller erklärt das der anspruch von einer gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei. im falle eines wiederspruchs hat der antragssteller die durchführung des strittigen verfahrens beantragt. meine fragen wäre somit: - kann der käufer von mir überhaupt etwas fordern bevor er nicht die ware zurückgegeben hat? die im mahnbescheid angesprochene gegenleistung ist ja nicht erbracht. - bin ich für die anwaltgebühren zuständig obwohl ich der rückabwicklung zugestimmt habe? - soll ich dem mahnbescheid wiedersprechen?