Kündigung eines Wohnraummietvertrags zum Ende des beidseitigen Kündigungsverzichts
vom 17.10.2024
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Wird der Vertrag nicht jeweils zum Ablauf eines Zeitraums, für den der Kündigungsverzicht vereinbart ist, mit den für die ordentliche Kündigung jeweils gültigen Fristen des § 573 c BGB gekündigt, verlängert sich der Zeitraum, in dem der Vertrag nicht ordentlich kündbar ist, um drei Monate. (2.2) Während der Dauer des Kündigungsverzichts (auch nach Verlängerung) ist der Vertrag nach Maßgabe von § 542 Abs. 2 Nr. 1 BGB kündbar. Sobald sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert hat, ist der Vertrag für jede Partei ordentlich unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfristen kündbar.