Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Wie Sie zutreffend anmerken wäre zunächst der Vertrag selbst zu überprüfen, ob eine Kündigungsklausel enthalten ist, die Ihnen die ordentliche Kündigung erlaubt.
Ein generelles Recht einen einmal geschlossenen Vertrag zu widerrufen, gibt es im Zivilrecht nicht.
Nach Ihren eigenen Angaben bestehen auch keine Leistungsstörungen des Seminaranbieters, die Ihnen eine Vertragsbeendigung ermöglichen würden.
Dann kommt nur ein Recht auf außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in Betracht, wenn „Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann."
Weiterhin bestimmt Absatz 2: „Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen."
Nach einhelliger Rechtsprechung des BGH stellen Störungen aus dem eigenen Risikobereich keinen wichtigen Grund im Sinne dieser Vorschrift dar.
Mit anderen Worten: Wenn sich Ihre Interessen- oder Motivationslage bzgl. des Seminarbesuchs geändert hat, fällt dies in Ihren Risikobereich und Sie sind trotzdem an den Vertrag gebunden.
Dagegen kann die Sachlage bei einer nicht vorhersehbaren Krankheit, die Ihnen den Seminarbesuch dauerhaft unmöglich macht, anders zu beurteilen sein.
Wenn Sie daher krankheitsbedingt nicht in der Lage sind an den betreffenden Seminaren teilzunehmen würde ich Ihnen empfehlen nachweisbar schriftlich – per Einwurf/Einschreiben – das Seminar zu kündigen.
Verweisen Sie darauf, daß es Ihnen aufgrund ihrer Krankheit nicht möglich ist an dem Seminar teilzunehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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