Ich als Vermieter wurde darüber informiert, dass eine Mieterin von mir, einen Schaden erlitten hat, durch einen fallenden Gegenstand in meinem Haus, der angeblich von der Wand gefallen ist. ... Die Person war schon vorgeschädigt, die hat nun eine Platzwunde erlitten und war im Krankenhaus, ob chronisch was bleubt, ist nicht ganz sicher, ob eine Schmerzensgeldrente etc. anfällt auch nicht aber ich denke eher nicht, ( bei nicht chronischen und ausheilenden Verletzungen) Meine Frage ist nun, ob meine Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt, da der Regulierer einige seltsame Andeutungen machte. ... Es gelten dann die BEstimmungen über die Vorsorgeversicherung ( § 2 A H B ) b des Versicherungsnehmers als frühere Besitzer aus <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/836.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 836 BGB: Haftung des Grundstücksbesitzers">§ 836 Abs. 2 BGB</a>, wenn die Versicherung bis zum BEsitzwechsel bestand. c Der durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragte Personen für Ansprüche, die gegen sie aus Anlass der Ausführung dieser Verrichtungen erhoben werden.