Sind Fallstricke i Notarvertrag?
vom 20.3.2011
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Der Notar hat dem Käufer und dem Verkäufer den Eintritt der Grundvoraussetzungen zu bestätigen. ... Der Käufer bevollmächtigt den Verkäufer, die zu seinen Gunsten eingetragene Auflassungsvormerkung im Grundbuch zur Löschung zu bewilligen. ... Der Verkäufer garantiert dem Käufer keinerlei Eigenschaften des Kaufgegenstandes.