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Gebrauchtes Kfz Export geschäft ohne gewährleistung.

8. März 2012 06:48 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Kann ich als Autohändler die Gewährleistung beim Verkauf eines Autos an einen anderen Gewerbetreibenden ausschließen und bin ich in dann trotzdem für die Richtigkeit der Kilometerangabe erforderlich?

Also Autohändler können Sie die Gewährleistung beim Verkauf an einen anderen Gewerbetreiben sowie für den Export ausschließen. Für die Richtigkeit der Kilometerangabe müssen Sie nicht einstehen, soweit Sie die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen geben.

Sehr geehrte Damen und Herrn.
Ich bin eine gewerbliche Kfz Händler.
Ich habe fahrzeuge mit viel laufleistung, die ich an Gewerbe betreibende und Export verkaufe.
Dem entsprechend zu niedrieg preisen als üblich.
In meinem verkauf anonsen stehts auch,Verkauf an Gewerbebetreibender und Export.Auch bei nachfragen von potensielen kunden,(oft auch von Privat kunden,wegen der niedrieg preis!!)Erkläer ich gründlich das ich die fahrzeuge Ohne gewährleistung an Gewerbe und export verkaufe.
So auch in diesem fall.
Der kunde rief mich an das er interresse an dem genannter fahrzeug habe.Er wäre aus Bulgarien und somit könnter er doch als ,Export kauf, das Fahrzeug kaufen,ohne gewährleistung.Er möchte aber das Fahrzeug in (Deutschland) Finanzieren auf den namen einen andern Person.Also Käufer ist Bulgare mit Bulgarische Anschrieft,Finanzierungs nehmer in Deutschland.Da es sonst nicht möglich ist das Fahrzeug zu Finanzieren.Die Finanzierung wurde von mir über einen bank durch geführt.Die Finanzierte Bank verlangt aber das ,das Fahrzeug in Deutschland zu gelassen wird und das Kfz Brief bei der Bank bleibt(wie üblich).Der Kfz Käufer meinte das er die Finanzierung sowieso in absehbare zeit auflösen wird und das Fahrzeug in Bulgarien anmelden werde.(Alles unter zeugen!!!).Jetzt nach einpaar Tagen ruf mich der Käufer an sagt das am Km manipoliert worden wäre (im kaufvetrag steht abgelesene km stand-Ich habe in meinem ankaufvertrag auch diesen km stand!)und am Fahrzeug verschieden mängel vorläge.Jetzt verlangt er von mir,das ich ihm eine x summer für hohe laufleistung und für die vorhandene mängel zürück erstatten oder das Fahrzeug zürück nehmen soll.Sonst werde er vor gericht gehen.Wie sehen sie die rechtslage,was für chancen habe ich vor gericht.(Er gebe mir bis Heute 08.03.12 13:00 uhr zeit zum überlegen,sonst werde er zum Anwalt gehen).Dashalb, dringlich!! Vielen dank im vorraus für ihre antwort.

8. März 2012 | 08:22

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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Sehr geehrter Ratsuchender,

auch wenn Ihnen die Antwort vielleicht nicht gefallen wird: Sie werden die Ansprüche der Gegenseite hinnehmen müssen.

Der Kaufvertrag ist in Deutschland geschlossen und auch abgewickelt worden. Dann unterliegt er deutschem Recht, egal ob der Kunde in Bulgarien wohnt.

Nach deutschem Recht können Sie als Unternehmer aber bei einem Verkauf an einen Endkunden die Gewährleistung schon gar nicht ausschließen, allenfalls auf ein Jahr begrenzen.

Hier sind nun falsche Angaben zum Kilometerstand des Autos gemacht worden. Dann kann der Kauf rückgängig gemacht werden.

Dieses gilt auch dann, wenn der falsche Kilometerstand auf den Angaben des Vorbesitzers des Autos beruht.

Als gewerblicher Autohändler dürfen Sie sich auf die Richtigkeit solcher Angaben nicht verlassen, sondern müssen die Kilometerleistung selbst überprüfen (LG Coburg, Urteil vom 11.04 2006 , Az.: 23 O 596/05 ).

Wenn also die falsche Kilometerangabe tatsächlich zutrifft, sollten Sie das Auto zurücknehmen.

Ich bedauere, Ihnen keine bessere Auskunft erteilen zu können. Aber die Rechtslage spricht hier gegen Sie und manchmal ist es sinnvoll, dann auf einen Prozess (mit weiteren Kosten) zu verzichten.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de


Rückfrage vom Fragesteller 8. März 2012 | 08:58

1.Wenn ich richtig verstanden habe,selbst bei einem export geschäft stehen wir händler in der gewährleistung,der oder die käufer aus dem ausland können hier in Deutschland verklagen.
2.In dem kaufvertrag steht auch ausdrücklich geschrieben, Abgelesene und nicht gesamt laufleistung.Habe ich ihm damit doch nicht Garantiert das es um gesamtlaufleistung geht.
Vielen dank für ihren antwort.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. März 2012 | 09:09

Sehr geehrter Ratsuchender,

ja, das haben Sie richtig verstanden. Der Export alleine schützt Sie nicht, da der Vertrag ja hier in Deutschland geschlossen worden ist. Es musste dann eine andere Lösung gefunden werden.

Das Problem ist, dass die abgelesenen Kilometer in den Kaufvertrag aufgenommen worden sind. Und allein damit sind Sie als Händler dann in der Haftung. Das entsprechende Urteil hatte ich Ihnen ja schon mitgeteilt.

Es geht auch nicht etwa um eine Garantie, sondern um Gewährleistung. Garantie ist eine Zusatzvereinbarung; Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht. Und auf dieses Recht kann der Käufer sich berufen.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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