Schönheitsreparaturen: Klausel im Mietvertrag rechtens?
vom 19.2.2022
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Hinsichtlich Schönheitsreparaturen sind wir uns jedoch nicht sicher, ob diese im Vertrag so wirksam festgelegt sind, da die Durchführung laut Vertrag durch eine Fachwerkstatt ausgeführt werden muss. ... Die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer übernimmt auf eigene Kosten der Mieter. ... Dieser ist dann der Berechnung der anteilig vom Mieter zu übernehmenden Kosten zugrunde zu legen.