Hemmungswirkung von Mahnbescheiden und Verhandlungen, Verjährung von Rechnungen
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Meine Fragen sind folgende: 1) Wie ist die Rechnung hinsichtlich ihrer Verjährung zu betrachten? ... Die geforderten Belege und Informationen zu den Rechnungspositionen hätte er eigentlich ohne Schwierigkeiten sehr zeitnah zur Verfügung stellen können müssen. 2) Würde ein gerichtlicher Mahnbescheid sich hemmend auf die Verjährung auswirken unter der Annahme, dass die Rechnung formell gar nicht korrekt ist, da die laut § 12 GOÄ erforderlichen Belege bisher nicht vorgelegt wurden? ... 3) Wenn ich nun noch einmal mit dem Gläuber Kontakt aufnehme und noch einmal um Klärung der strittigen Positionen bitte wird eine ggf. noch nicht eingetretene Verjährung wieder gehemmt.