Steuerrecht: gemeinsame Veranlagung, wenn ein Ehepartner im EU-Ausland
Ich, ein deutscher Pensionär mit Beamtenbezügen und meine (französische) Frau, Rentnerin mit einer deutschen Rente geringer als der Grundfreibetrag, haben beide bis vor einigen Monaten in Frankreich gelebt, ohne dass einer von uns beiden noch in Deutschland gemeldet war. Wir sind bis Steuerjahr 2016 mit einem „Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3, § 1a ESTG" regelmäßig und ohne weiteres in Deutschland zusammen veranlagt worden. Auch für 2017 haben wir diesen Antrag gestellt.