Sehr geehrte Rechtsratssuchende,
sehr geehrter Rechtsratssuchender,
gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit der beabsichtigten Schenkung Stellung und beantworte diese wie folgt:
Dabei möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass aufgrund der Überschreitung der Schenkung über 15 TEUR eine automatisierte Datenweiterleitung der Bank an das Finanzamt erfolgen wird.
Dies ist allerdings insofern grds. unproblematisch, weil Kindern ohnehin ein schenkungssteuerlicher Freibetrag von 205 TEUR alle 10 Jahre zusteht.
Zu beachten wäre daher lediglich, dass das bei der Mutter vorhandene Vermögen von 110 TEUR erklärbar sein sollte...
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Anmerkungen weitergeholfen zu haben, wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe Ihnen für etwaige Rückfragen und weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Für das mir entgegengebrachte Vertrauen darf ich mich bei Ihnen bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht
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Diese Antwort ist vom 24.12.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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