Zuordnung von Kapitalerträgen bei Gemeinschaftskonto und Zugewinngemeinschaft
vom 4.9.2018
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Franz Meschke, LL.M. / Dresden
Das Geldvermögen von meiner Frau und mir liegt auf Gemeinschaftskonten. Erwirtschaftet habe ausschließlich ich es durch meine Berufstätigkeit. Kapitalerträge müssen seit der Abgeltungssteuer nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden.