Isolierter Pflichtteilsverzicht?
vom 27.7.2023
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Silke Birkenmaier-Wagner / Augsburg
Vater V der Kinder K1 und K2 war zunächst mit deren Mutter verheiratet. Nach der Scheidung heiratete er F. ... Falls es zu einer Scheidung unserer Ehe kommen sollte, wünschen wir nicht, dass über den dann vorhandenen jeweiligen Besitzstand hinaus eine vermögensrechtliche Ausgleichung erfolgen soll. " Zusammen mit umfangreichen Feststellungen, dass der Notar über gesetzliche Regelungen zu Zugewinngemeinschaft, erbrechtliche Konsequenzen, Unterhaltsrecht belehrt hat, erklären F und V nun, und nehmen wechselseitig an: a) Gütertrennung gemäss § 1414 BGB; b) Unabhängig davon einen vollständigen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt; c) Einen wechselseitigen Ausschluss des Versorgungsausgleichs; C.