Nachdem der Mieter wie auch der Eigentümer abglehnt haben, einen Anteil am entstanden Schaden, nämlich den Kosten für den neuen Fernseher zu übernehmen (der Schaden hätte bei rechtzeitiger korrekter Information der Hausverwaltung bzw. deren Servicebeauftragter vermieden werden können) habe ich die Hausverwaltung als Betreiber der Gemeinschaftsanlage TV für 50 % der Kosten haftbar gemacht und die Aufrechnung gem. ... Die Hausverwaltung hat diese Haftung abgelehnt mit dem Hinweis, wir müssten uns an den Verursacher, also den Mieter oder Eigentümer dieser Wohnung wenden. ... Haftet sie somit für Schäden, die aus dem Betrieb dieser Gemeinschaftsanlage entstehen,die ihr Dritte durch Manipulation an der Gemeinschaftsanlage zugefügt haben, also in diesem Fall die anteiligen Kosten eines neuen TV-Geräts?