Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage wie folgt:
Eine Haftung der Deutschen Post bei einfachen Briefsendungen scheidet grundsätzlich schon mal aus. Über die Post sind generell nur solche Sachen versichert, über die die Filiale einen Einlieferungs- und Trackingbeleg ausstellt (zB Paket oder Einschreiben).
Die AGB scheinen auf den ersten Blick, abgesehen von dem verwirrenden Verweis von 9.1 auf 9.2, nicht unwirksam zu sein. Auch deren Haftung setzt eine schuldhafte Verursachung durch den Kunden voraus. Grundsätzlich gilt gegen Sie eine (gesetzliche) Vermutung, dass Sie schuldhaft gehandelt haben. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden. Ist dies der Fall, dann scheidet eine Haftung aus. Eine Widerlegung könnte in Ihrem Fall erfolgsversprechend sein.
Sie sollten sich, wenn es sich um einen nicht unbeträchtlichen Schaden handelt unbedingt von einem versierten Rechtsanwalt vertreten lassen, der Ihre Rechte kennt und durchsetzt.
Hierfür stelle ich mich unter genannten Kontaktdaten selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RA Tawil