Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Ihren Angaben zufolge hat die Spedition insgesamt 3 Subunternehmer mit dem Transport beauftragt.
Der rein organisierende Spediteur haftet als solcher nicht für die von ihm eingesetzten Frachtführer als seine Erfüllungsgehilfen, sondern nur für die ordentliche Auswahl der Frachtführer.
Aber Sie können von dem Subunternehmen Schadensersatz verlangen, bei dem der Transportschaden eingetreten ist.
Um zu erfahren, bei welchem Subunternehmer der Schaden entstanden ist, geben die allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2003) weitere Hinweise. In der Regel sind die ADSp bei einem Speditionsgeschäft wirksam einbezogen worden.
Nach Ziff. 25.2 der ADSP ist die Spedition bei unbekanntem Schadensort verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers oder des Empfängers, den Ablauf der Beförderung anhand einer Schnittstellendokumentation darzulegen. Es wird zudem vermutet, daß der Schaden auf derjenigen Beförderungsstrecke eingetreten ist, für die der Spediteur eine vorbehaltslose („reine") Quittung nicht vorlegt.
Darüber hinaus ist die Spedition gemäß Ziff. 25.3 der ADSp verpflichtet, durch Einholung von Auskünften und Beweismitteln für die Feststellung zu sorgen, wo der geltend gemachte Schaden eingetreten ist.
Daher kann die Spedition nicht einfach die fehlende Benennung eines Verursachers bei dem Transportschaden monieren. Schließlich muss der Spediteur seinerseits eine „reine Quittung" darüber vorlegen, dass ein Schaden beim Übergang der Orgeltruhe bei den einzelnen Subunternehmen nicht vorlag.
Insgesamt empfehle ich Ihnen, die Spedition nochmals zu kontaktieren und auf die Regelungen der Ziff. 25.2 und 25.3 der ADSp hinzuweisen. Danach können Sie von der Spedition die entsprechenden Informationen verlangen, um den Schadensort und den Verursacher herauszufinden.
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.
Vielen Dank für die prompte Antwort! Der Transportauftrag war mit "Sicherungsleistung" von mir mit dem organisierenden Spediteur abgeschlossen worden. Dann haftet der den Transport organisierende Spediteur laut seinen eigenen AGB direkt bei Schäden. Von einem vom Auftraggeber zu erbringenden Verursachungsnachweis für einen Schaden bei einem der Subunternehmer ist dort in den AGB nicht die Rede. Wäre ich bei direkter Haftung der organisierenden Spedition dann immer noch verpflichtet den Verursacher des Schadens unter den 3 Subunternehmern herauszufinden, was bei Ihrem Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise bei einem verborgenen Schaden ohne äussere Beschädigung der Verpackung aussichtslos wäre, denn die Subunternehmer haben dann sicher alle eine "reine Quittung", da der Schaden ja äusserlich nicht sichtbar war?
Vielen Dank!
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Meine Ausführungen beziehen sich auf die Haftungsgrundsätze im Speditionsrecht. Selbstverständlich steht es den Vertragsparteien aber zu, - wie bei Ihnen - anderweitige Vereinbarungen zu treffen.
Wenn die Spedition durch ihre eigenen AGB eine Haftung für Transportschäden übernimmt, ohne dabei zu unterscheiden, wo der Schaden bei einem von ihr beauftragten Subunternehmer eingetreten ist, kann es nach meinem Dafürhalten bei der Schadensregulierung nicht darauf ankommen, dass Sie den Verursacher herausfinden müssen.
Dann müsste Ihnen lediglich die Pflicht obliegen, nachzuweisen, dass ein Schaden beim Transport eingetreten ist. Da Sie Ihren Angaben zufolge, die unversehrte Übergabe der Orgeltruhe an die Spedition dokumentiert haben, müsste Ihnen diese Nachweispflicht ohne weiteres gelingen.
Ich hoffe, Ihnen auch mit der Beantwortung der Nachfrage weitergeholfen zu haben.