Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Verborgener Transportschaden

29. März 2011 18:20 |
Preis: 44€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Transportrecht, Speditionsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Abdul-Karim Alakus

Mit einer Spedition wurde der Transport einer in der Stadt A von einer Kirchengemeinde gekauften Truhenorgel in die Werkstatt eines Orgelbauers in der Stadt B vereinbart. Das ca. 100 kg schwere Musikinstrument wurde fest in Luftkissenfolie verpackt und von einer Spedition abgeholt. 3 Wochen später wurde es dem Orgelbauer angeliefert, der den Empfang quittierte. Beim Auspacken aus der nahezu unbeschädigten Verpackung fand sich ein Totalschaden an der Truhenorgel, wie er nur durch massivste Gewalteinwirkung wie Umfallen oder Herunterfallen entstehen kann, also einem völlig unsachgemäßen Transport. Der Schaden wurde in einem Gutachten mit Photos vom Orgelbauer festgehalten. Der Verkäufer und Verpacker versicherte schriftlich den ordnungsgemässen Zustand der Truhenorgel (ist überdies auch photografisch dokumentiert) bei Übergabe an die abholende Spedition. Die Spedition wurde per Fax noch am Auslieferungstag über den Schaden informiert. Die Spedition erkennt den Schaden mit Hinweis auf eine "reine Quittung" nicht an und moniert die fehlende Benennung eines Verursachers bei dem Transportschaden. Insgesamt waren ausweislich der Unterlagen 3 Subunternehmer an dem sich über 3 Wochen hinziehenden Transport beteiligt. Wer von denen den Schaden verursacht hat, weiss ich natürlich nicht. Wie kann ich meine Schadenersatzansprüche bei einem verborgenen Transportschaden durchsetzen?

Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:


Ihren Angaben zufolge hat die Spedition insgesamt 3 Subunternehmer mit dem Transport beauftragt.

Der rein organisierende Spediteur haftet als solcher nicht für die von ihm eingesetzten Frachtführer als seine Erfüllungsgehilfen, sondern nur für die ordentliche Auswahl der Frachtführer.

Aber Sie können von dem Subunternehmen Schadensersatz verlangen, bei dem der Transportschaden eingetreten ist.

Um zu erfahren, bei welchem Subunternehmer der Schaden entstanden ist, geben die allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2003) weitere Hinweise. In der Regel sind die ADSp bei einem Speditionsgeschäft wirksam einbezogen worden.

Nach Ziff. 25.2 der ADSP ist die Spedition bei unbekanntem Schadensort verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers oder des Empfängers, den Ablauf der Beförderung anhand einer Schnittstellendokumentation darzulegen. Es wird zudem vermutet, daß der Schaden auf derjenigen Beförderungsstrecke eingetreten ist, für die der Spediteur eine vorbehaltslose („reine") Quittung nicht vorlegt.

Darüber hinaus ist die Spedition gemäß Ziff. 25.3 der ADSp verpflichtet, durch Einholung von Auskünften und Beweismitteln für die Feststellung zu sorgen, wo der geltend gemachte Schaden eingetreten ist.

Daher kann die Spedition nicht einfach die fehlende Benennung eines Verursachers bei dem Transportschaden monieren. Schließlich muss der Spediteur seinerseits eine „reine Quittung" darüber vorlegen, dass ein Schaden beim Übergang der Orgeltruhe bei den einzelnen Subunternehmen nicht vorlag.

Insgesamt empfehle ich Ihnen, die Spedition nochmals zu kontaktieren und auf die Regelungen der Ziff. 25.2 und 25.3 der ADSp hinzuweisen. Danach können Sie von der Spedition die entsprechenden Informationen verlangen, um den Schadensort und den Verursacher herauszufinden.

Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.

Rückfrage vom Fragesteller 29. März 2011 | 20:23

Vielen Dank für die prompte Antwort! Der Transportauftrag war mit "Sicherungsleistung" von mir mit dem organisierenden Spediteur abgeschlossen worden. Dann haftet der den Transport organisierende Spediteur laut seinen eigenen AGB direkt bei Schäden. Von einem vom Auftraggeber zu erbringenden Verursachungsnachweis für einen Schaden bei einem der Subunternehmer ist dort in den AGB nicht die Rede. Wäre ich bei direkter Haftung der organisierenden Spedition dann immer noch verpflichtet den Verursacher des Schadens unter den 3 Subunternehmern herauszufinden, was bei Ihrem Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise bei einem verborgenen Schaden ohne äussere Beschädigung der Verpackung aussichtslos wäre, denn die Subunternehmer haben dann sicher alle eine "reine Quittung", da der Schaden ja äusserlich nicht sichtbar war?
Vielen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. März 2011 | 12:32

Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Meine Ausführungen beziehen sich auf die Haftungsgrundsätze im Speditionsrecht. Selbstverständlich steht es den Vertragsparteien aber zu, - wie bei Ihnen - anderweitige Vereinbarungen zu treffen.

Wenn die Spedition durch ihre eigenen AGB eine Haftung für Transportschäden übernimmt, ohne dabei zu unterscheiden, wo der Schaden bei einem von ihr beauftragten Subunternehmer eingetreten ist, kann es nach meinem Dafürhalten bei der Schadensregulierung nicht darauf ankommen, dass Sie den Verursacher herausfinden müssen.

Dann müsste Ihnen lediglich die Pflicht obliegen, nachzuweisen, dass ein Schaden beim Transport eingetreten ist. Da Sie Ihren Angaben zufolge, die unversehrte Übergabe der Orgeltruhe an die Spedition dokumentiert haben, müsste Ihnen diese Nachweispflicht ohne weiteres gelingen.

Ich hoffe, Ihnen auch mit der Beantwortung der Nachfrage weitergeholfen zu haben.

FRAGESTELLER 4. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER