Rücknahme der Kündigung durch Vermieter
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Am 24.11.05 zog sie die Kündigung zurück, weil sie jetzt doch in eine andere Wohnung zieht. Da ich mich in der Zwischenzeit beruflich verändert habe und kürzlich auch schon die Zusage für eine andere Wohnung bekam, wäre es für mich interessant zu wissen, ob ich mich in diesem Fall an die dreimonatige Kündigungsfrist halten muss oder das Mietverhältnis zum 31.03.06 problemlos beenden kann. In der Kündigung schrieb die Vermieterin, dass ich die Wohnung besenrein verlassen könne, also keine Streicharbeiten oder Ähnliches erledigt werden müssten.