Sehr geehrte Herren und Damen Rechtsanwälte, ich erbitte Hilfe in einer Sache welche meine angemietete Wohnung betrifft: Kann ich die Miete wegen folgender Mängel kürzen: In der Wohnung ist eine Einbauküche verbaut, welche vom Vermieter vor meinem Einzug dort eingebaut wurde. ... Die gesamte Unterkannte über dem Geschirrspüler ist soweit aufgedunsen, das die Tür des Spülers jedesmal dagegen stösst und weitere Schäden anrichtet.Der Vermieter wurde bereits vor 14 Monaten von mir darauf angesprochen, hat aber trotz mehrfacher Erinnerung nicht´s dagegen unternommen. -- Vor ca. 8 Monaten hatte ich in der Wand der Dusche einen Wasserrohrbruch, welcher zwar behoben wurde, aber so schlecht, dass die Wand über der Dusche sehr schlecht renoviert wurde. ... Die Terasse kann von uns nur genutz werden, solange die Nachbarn nicht da sind. -- Besteht die Möglichkeit wegen der aufgeführten Mängel die Miete zu kürzen?